Der Infinitivsatz (B1)
Unter einem Infinitvsatz verstehen wir ein Satzteil mit einem Infinitiv
am Satzende.
• Hauptsatz und sinngerichtete Infinitivkonstruktionen werden immer
durch ein Komma getrennt und sind keine Nebensätze, bilden aber
zusammen mit dem Hauptsatz ein Satzgefüge bzw. eine Satzgruppe.
Wenn man von Infinitivsätzen spricht, ist immer die
Infinitivkonstruktion mit "zu" gemeint.
• Handelt es sich um ein trennbares Verb, so steht " zu " zwischen
Verbzusatz (Vorsilbe) und dem Verb.
• Der Infinitiv der trennbaren Verben wird demnach
zusammengeschrieben.
• Infinitivsätze unterscheiden sich von den Nebensätzen nur dadurch,
dass sie kein Subjekt enthalten und dass ihr Prädikat nicht finit ist.
• Ist eine Infinitivkonstruktion ein Adverbialsatz, wird sie durch eine
Infinitivkonstruktion wie z.B. „anstatt….zu“, „ohne…zu“ und
„um….zu“ eingeleitet (= „eingeleiteter Infinitivsatz“).
Verben, nach denen ausschließlich Infinitivsätze stehen, sind z.B. :
es ablehnen, anfangen, aufhören, beabsichtigen, befehlen,
beginnen, sich bemühen, beschließen, sich entscheiden, sich
entschließen, gelingen, neigen (dazu), planen, probieren, verboten,
vergessen, es vermeiden, versuchen, verzichten darauf, vorhaben,
es wagen, sich weigern , …