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Der Infinitivsatz (B1)

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Unter einem Infinitvsatz verstehen wir ein Satzteil mit einem Infinitiv

am Satzende.

• Hauptsatz und sinngerichtete Infinitivkonstruktionen werden immer

durch ein Komma getrennt und sind keine Nebensätze, bilden aber

zusammen mit dem Hauptsatz ein Satzgefüge bzw. eine Satzgruppe.

Wenn man von Infinitivsätzen spricht, ist immer die

Infinitivkonstruktion mit "zu" gemeint.

• Handelt es sich um ein trennbares Verb, so steht " zu " zwischen

Verbzusatz (Vorsilbe) und dem Verb.

• Der Infinitiv der trennbaren Verben wird demnach

zusammengeschrieben.

• Infinitivsätze unterscheiden sich von den Nebensätzen nur dadurch,

dass sie kein Subjekt enthalten und dass ihr Prädikat nicht finit ist.

• Ist eine Infinitivkonstruktion ein Adverbialsatz, wird sie durch eine

Infinitivkonstruktion wie z.B. „anstatt….zu“, „ohnezu“ und

um….zu“ eingeleitet (= „eingeleiteter Infinitivsatz“).

Verben, nach denen ausschließlich Infinitivsätze stehen, sind z.B. :

es ablehnen, anfangen, aufhören, beabsichtigen, befehlen,

beginnen, sich bemühen, beschließen, sich entscheiden, sich

entschließen, gelingen, neigen (dazu), planen, probieren, verboten,

vergessen, es vermeiden, versuchen, verzichten darauf, vorhaben,

es wagen, sich weigern , …

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